Die effektiven Löhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmer*innen werden per 1. Januar 2023 generell um CHF 130.-- für im Monatslohn angestellte und um CHF 0.72 für im Stundenlohn angestellte erhöht.
Die
Allgemeinverbindlichkeit für die Lohnmassnahmen ist beantragt und wird
im Laufe des Jahres 2023 durch den Bundesrat beschlossen. Die PK Naturstein empfiehlt den Nicht-Verbandsfirmen jedoch, diese der Einfachheit halber bereits ab 1.1.2023 umzusetzen.