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Der AVE GAV wurde bis 31.12.2025 verlängert.

Lohnerhöhung per 01.01.2024

Die effektiven Löhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmer*innen werden per 1. Januar 2024 generell um CHF 50.-- für im Monatslohn angestellte und um CHF 0.28 für im Stundenlohn angestellte erhöht.

Die monatliche Lohnsumme wird pro dem GAV unterstellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bezogen auf 100% Beschäftigungsgrad) und ohne Lernende um 25 Franken erhöht und individuell auf die Löhne verteilt. Über die Verteilung entscheidet der Arbeitgeber.

Die Mindestlöhne werden um CHF 50.— erhöht.

Die Allgemeinverbindlichkeit für die Lohnmassnahmen ist beantragt und wird im Laufe des Jahres 2024 durch den Bundesrat beschlossen. Die PK Naturstein empfiehlt den Nicht-Verbandsfirmen jedoch, diese der Einfachheit halber bereits ab 1.1.2024 umzusetzen.